Das Bieterverfahren
Eine innovative und erfolgreiche Methode für den Immobilienverkauf.
In unserer Werbung sehen Sie eine Immobilie, bei der kein
Kaufpreis angegeben ist? Hier handelt es sich um einen Verkauf
im Bieterverfahren. Es gibt keinen Mindestverkaufspreis, jeder
Interessent kann sich in Ruhe ein Bild von der Lage der Immobilie
machen und bei Interesse ganz einfach unverbindlich zum festgesetzten
Besichtigungstermin erscheinen.
Die Besichtigung
Zu Beginn eines Bieterverfahrens wird ein bestimmter Termin
zur öffentlichen Besichtigung festgelegt. Nur an diesem Tag
und zu dieser Zeit ist es möglich, die Immobilie erstmalig
zu besichtigen. Vorzeitige Besichtigungen zu einem anderen
Termin sind grundsätzlich ausgeschlossen!
Jeder Interessent hat die Möglichkeit, ohne vorherige Anmeldung
zu diesem Termin zu erscheinen und die angebotene Immobilie
zu besichtigen.
In der Besichtigung
Jeder Interessent erhält bei der Besichtigung ein Kurzexposé
der Immobilie sowie das Informationsblatt zum Bieterverfahren
und ein Angebotsformular zur Abgabe seines individuellen Gebotes.
Während der Besichtigung wird ebenfalls kein Mindestpreis
genannt. Sie entscheiden alleine, ob Sie sich für diese Immobilie
interessieren und ein Gebot abgeben wollen.
Das Gebot
Im Anschluss an den Besichtigungstermin bzw. im Nachhinein
können Sie ein schriftliches Gebot abgeben. Dies kann formlos
oder auf dem Angebotsformular erfolgen. Vor Gebotsabgabe sollte
die Finanzierung grundsätzlich sichergestellt sein. Das abgegebene
Gebot ist für den Interessenten unverbindlich. Der Verkäufer
behält sich vor, das Höchstgebot anzunehmen. Es bedarf in
jedem Fall der Zustimmung des Verkäufers und der notariellen
Beurkundung des Kaufvertrages.
Selbstverständlich stehen wir dem Höchstbietenden nicht
nur bei Verhandlungen zur Seite, sondern sind auch bei der
Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages behilflich. Bei
Abschluss des notariellen Kaufvertrages ist eine Käuferprovision
von 3,57 % des Kaufpreises fällig.
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