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Alles was Recht ist
 
Wissenswertes und aktuelle Urteile rund um die Immobilie. Rückabwicklung eines Kaufvertrags nicht absetzbar.
 
Muss der Kauf eines Einfamilienhauses aus finanziellen Gründen rückgängig gemacht werden, sind die dabei entstandenen Kosten steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Dies hat der Bundesfinanzhof (Az.: III 12/04) entschieden. In dem betreffenden Fall sollte die Immobilie teilweise vermietet werden. Dazu kam es jedoch nicht, weil die vorgesehene Mieterin kurz nach Vertragsabschluss ein Pflegefall wurde. Die Finanzierung des Hauses und die Bezahlung der laufenden Kosten waren dem Kläger unmöglich geworden. Daher musste er den Kauf rückgängig machen.
 
Trennung von Wohnung und Garage spaltet nicht den Vertrag
Der über eine Wohnung und eine Garage geschlossene Mietvertrag wird durch den Verkauf der Wohnung und der Garage an verschiedene Erwerber nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten; vielmehr treten die Erwerber in den einheitlichen Mietvertrag ein. Der Mieter von Wohnung und Garage zahlt weiterhin eine Miete, für die die neuen Eigentümer ein gemeinsames Konto einzurichten haben. (BGH, VIII ZR 399/03)
 
In Ferienwohnungen werden keine Seminare abgehalten
Nutzt ein Eigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage seine Räume entgegen der Teilungserklärung (hier: eine Ferienwohnung als Seminarraum), so können andere Eigentümer einzeln gegen die zweckwidrige Nutzung gerichtlich vorgehen und verlangen, dass der ursprüngliche Zweck wiederhergestellt wird. Ein Beschluss der Eigentümerversammlung ist dafür nicht erforderlich. (Bayerisches Oberstes LG, 2Z BR 240/04)
 
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SCHWARZE & CO
Immobilien KG
Max-Planck-Str. 7
40699 Erkrath
Tel. 0211-929689-0
Fax. 0211-929689-29
 

 
AKTUELLE IMMO-NEWS
Düsseldorf: Nachfrage nach Immobilien steigt – die Mieten auch!
Der aktuelle Mietspiegel der Arbeitsgemeinschaft des Rings Deutscher Makler (RDM) Düsseldorf zeigt: Die Miet- und Immobilienpreise sind stark angestiegen. Gleichzeitig besteht akute Wohnungsnot.

Professionelle Immobilienbewertung durchaus sinnvoll
Wenn eine Immobilie erworben oder auch verkauft werden soll, sollte zuvor eine Immobilienbewertung durchgeführt werden. Diese gibt den künftigen Besitzern oder den Verkäufern Aufschluss darüber, welchen Wert eine Immobilie am Markt tatsächlich erzielen kann. Oft spielen hier viele Faktoren eine Rolle.

Die Immobilie als Vermögenssicherung
In Zeiten der Finanzkrise suchen Menschen mit Vermögen verzweifelt nach sicheren Anlagemöglichkeiten. Die Kapitalanlage in Sachwerte gilt vor allem hinsichtlich der Ängste einer Inflation als sicher. Die Anlage in eine Immobilie ist daher momentan sehr beliebt. Hauptsächlich Immobilien in Topplagen sind stark nachgefragt.

 


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