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Alles was Recht ist (2)
 
Verwalter darf keine Zusatzkosten produzieren
Eine Wohnungseigentümerversammlung ist nicht berechtigt, den Verwalter der Anlage per Mehrheitsbeschluss zu ermächtigen, von ihm zu erledigende Aufgaben auf einen Dritten zu übertragen, wenn diese Tätigkeit zu seinen vertraglichen Pflichten gehört und die Eigentümergemeinschaft mit den dadurch entstehenden Mehrkosten belastet werden soll. (OLG Frankfurt, 20 W 153/03)
 
Planfeststellung
Ein Landwirt, der sich nicht gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Landes wehrt, nachdem ein Messegelände auf seinem Grundstück gebaut werden soll, kann später nicht argumentieren, die gesetzliche Grundlage für den Entzug seines Landes wäre nicht gegeben. Er hätte sich wehren müssen, als ihm der Plan vorgelegt wurde. (VG Baden-Württemberg, 8 S 1961/05)
 
Notargebühren
Ein Notar darf die Kosten, die ihm vor einem Grundstücksgeschäft für die automatisierte Abfrage der elektronischen Grundbücher entstehen, als Auslagen auf Mandanten abwälzen. Zwar fallen für die herkömmliche Einsicht ins Grundbuch keine besonderen gerichtlichen Gebühren an; die Verordnung über das automatisierte Abrufungsverfahren sieht jedoch solche Abgaben vor. (Pfälzisches OLG Zweibrücken, 3 W 221/ 05)
 
Kampfhund
Ein Vermieter hat nicht das Recht, einem Mieter die Wohnung fristlos aufzukündigen, weil darin ein Kampfhund gehalten wird - wenn der Mietvertrag die Tierhaltung nicht ausschließt und der vorherige Eigentümer nichts dagegen hatte, weil der Hund noch nicht als gefährlich aufgefallen war. (LG Berlin, 64 S 503/04)
 
Keine Gemeinschaft
Baut ein Wohnungseigentümer ohne Zustimmung der anderen Eigentümer Dachflächenfenster ein, ist er auch allein für die Instandhaltung verantwortlich. Entsteht durch ein undichtes Fenster ein Schaden an einer Einrichtung, kann der Bewohner im Dachgeschoss keinen Ersatz von der Gemeinschaft verlangen. (AG Pinneberg, 68 1165/04)
 
Schimmelpilz
Entsteht in einer Mietwohnung wegen baulicher Mängel Schimmelpilz, so darf der Mieter dennoch nicht fristlos kündigen. Er muss dem Vermieter eine Frist setzen, in der die Schäden beseitigt werden müssen. Verstreicht diese Frist, ohne dass der Eigentümer entsprechende Maßnahmen ergreift, dann kann der Mieter das Mietverhältnis umgehend beenden. (LG Stendal, 22 S 140/04)
 
Vertragsbeginn
Steht in einem Mietvertrag, dass das Mietverhältnis "mit der Übergabe der Räume" beginnt und 15 Jahre laufen soll, kann der Mieter nicht mit der Begründung vorzeitig kündigen, der Vertrag erfülle wegen des nicht konkret bestimmbaren Mietbeginns die Formvorschriften nicht. Der Übergabetermin ist konkret genug. (BGH, XII ZR 212/03)
 
Wegerecht
Der Weg auf einem Grundstück, den ein Nachbar im Rahmen des Wegerechts benutzen darf, kann vom Eigentümer verlegt werden, wenn die Beibehaltung an der bisherigen Stelle für ihn "besonders beschwerlich" und der neue Verlauf für den Berechtigten "ebenso geeignet" ist. Ohne diese Voraussetzungen ist eine Verlegung auch möglich, wenn sich der Berechtigte und der Verpflichtete "über eine neue Ausübungsstelle einigen". (BGH, V ZR 140/04)
 
 
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SCHWARZE & CO
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Heinrich-Hertz-Str. 7
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