Checkliste: Betriebskosten Haus

Wer sich stolz Immobilienbesitzer nennt, hat jede Menge Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten zählen die Rechnungen für Betriebskosten, die in unterschiedlichen Abständen ins Haus flattern. Die meisten Posten werden quartalsweise berechnet, manche auch im monatlichen Takt. Damit die Kosten Sie nicht finanziell niederstrecken, haben wir diese kurz und knapp zusammengefasst. Somit kann bei Bedarf errechnet werden, was Monat für Monat auf Sie als Hausbesitzer zukommt.
Die Gretchenfrage: Selbst einziehen oder doch vermieten?
Abhängig davon, ob Sie sich für eine Eigennutzung oder Vermietung entscheiden, müssen Sie als Eigentümer die laufenden Kosten selbst berappen oder können diese guten Gewissens an Ihre Mieter weitergeben. Dies passiert regelmäßig im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Die monatlich geleisteten Vorauszahlungen werden hier dem tatsächlichen Verbrauch gegenübergestellt.
Jedoch gibt es auch Positionen, die von Gesetzes wegen nicht umgewälzt werden dürfen.
Kosten, die an die Mieter – mittels Nebenkostenabrechnung – weitergegeben werden dürfen:
- Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung
- Heizung und Warmwasser (verbrauchsabhängig)
- Heizungsanlage Wartung (jährlich)
- Müllkosten
- Straßenreinigung
- Treppenhausreinigung
- Gartenpflege
- Hausmeister
- Strom (Zugang zum Haus, Zuwegung zur Wohnung, Betrieb der Heizungsanlage)
- Versicherungen (Gebäudeversicherung und Immobilienbesitzerhaftpflicht)
- Grundsteuer
- Kabelanschluss oder SAT-Anlage
- Gemeinschaftsräume
- Feuermelder & Blitzableiter Wartung
- Dachrinnen Reinigung
- Aufzug
- sonstige Betriebskosten
Kosten, die nicht an die Mieter – mittels Nebenkostenabrechnung – weitergegeben werden dürfen:
- Verwaltung
- Reparatur- und Instandsetzung
- Instandhaltung
- Leerstand
- Steuern
Haben Sie Fragen zum Thema Betriebskosten oder spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung.
Hinweis:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © kishivan/depositphotos.com
Das könnte Sie auch interessieren
-
20. April 2026
Video: Immobilien-Wetter – Zwischen Aufklaren und Gegenwind
Käufer, Verkäufer und Eigentümer fragen sich gleichermaßen, wohin sich die Immobilienmärkte gerade bewegen. [...]
lesen -
15. April 2026
Warum der Immobilienkauf ohne Bonitätsnachweis NICHT klappt
Viele Verkäufer möchten bereits von Anfang an wissen, ob ein potenzieller Käufer den [...]
lesen -
08. April 2026
Vergleichswerte im Fokus: Wie der Markt den Immobilienpreis bestimmt
Welchen Preis kann Ihre Immobilie aktuell am Markt erzielen? Eine häufig genutzte Methode [...]
lesen
