Immobilie geerbt – Steuern und Kosten
Viele Erben sehen in einer geerbten Immobilie einen Vermögenszuwachs. Allerdings gehen damit auch eine Reihe finanzieller Verpflichtungen einher. Neben der Erbschaftssteuer stehen oft Instandhaltungsmaßnahmen an und laufende Nebenkosten müssen gedeckt werden. Folgendes sollten Erben im Blick behalten.
Erbschaftssteuer – wann sie fällig wird und für wen
Nicht jede Erbschaft löst automatisch eine Steuerpflicht aus. Entscheidend ist der Wert der Immobilie und das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Erben. Je näher die Beziehung, desto höher ist der Steuerfreibetrag. Kinder des Verstorbenen profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro, für Ehepartner liegt dieser sogar bei 500.000 Euro. Wird dieser Wert jedoch überschritten – etwa weil sich das geerbte Haus in einer gefragten Lage befindet oder umfangreiches weiteres Vermögen vererbt wurde – kann das Finanzamt Erbschaftssteuer erheben. Der steuerliche Wert der Immobilie wird durch das Finanzamt ermittelt, und zwar auf Basis des sogenannten gemeinen Werts. Dieser kann – je nach Marktlage – deutlich über dem subjektiv wahrgenommenen Wert liegen. Die Folge: Eine vermeintlich kostenlose Erbschaft kann plötzlich zur finanziellen Herausforderung werden.
Die unterschätzten Kosten eines Hauses: Was Erben oft nicht bedenken
Neben der möglichen Steuerlast entstehen mit dem Eigentum an einem Haus auch laufende Kosten, die viele Erben anfangs nicht auf dem Schirm haben. Dazu zählen nicht nur Grundsteuer, Strom, Wasser und Heizung, sondern auch Kosten für Versicherungen, Hausmeisterdienste oder gegebenenfalls einen Verwalter. Wenn das Haus nicht selbst bewohnt wird, sondern leer steht, kann das schnell teuer werden – ganz zu schweigen von notwendigen Renovierungen oder Sanierungen. Gerade ältere Häuser weisen häufig einen Sanierungsstau auf: veraltete Heizsysteme, undichte Fenster, schlechte Dämmung oder ein undichter Keller. Solche Mängel zu beheben, kostet Zeit, Nerven und vor allem Geld. In manchen Fällen müssen auch Erbengemeinschaften Entscheidungen treffen, was die Verwaltung oder Nutzung der Immobilie zusätzlich erschwert.
Wie mit dem Immobilienerbe umgehen?
Nicht jeder Erbe hat die Möglichkeit oder den Wunsch, ein geerbtes Haus selbst zu nutzen oder zu vermieten. Ein erfahrener Immobilienmakler ist in dieser Situation hilfreich. Er kennt die Herausforderungen, vor denen Erben stehen, und hilft dabei, alle Optionen sachlich abzuwägen – ganz gleich, ob es um Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf geht. Durch fundierte Marktkenntnis, objektive Bewertung und ein Gespür für die individuelle Lebenslage unterstützt der Makler dabei, eine tragfähige Entscheidung zu treffen. Er steht beratend zur Seite, ohne Druck, sondern mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für den oder die Erben zu finden.
Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie mit Ihrer geerbten Immobilie umgehen sollen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten – gemeinsam finden wir den besten Weg für Ihre persönliche Situation.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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