Video: Der Notartermin beim Immobilienverkauf
Der Verkauf Ihrer Immobilie ist nur dann rechtssicher, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben und von diesem beurkundet wird. Damit die Beurkundung schnell und reibungslos vonstatten geht, benötigt der Notar vorab einige Informationen
In der Regel wird der Kaufvertrag von einem Notar verfasst. Dieser benötigt vorab folgende Informationen: Kaufpreis, Termin der Übergabe, Angabe von Sachmängeln, Grundbuchauszug, sowie Ihre persönlichen Angaben. Wer privat eine Immobilie verkauft, benötigt oftmals mehr als einen Termin beim Notar. Mit einem Profi-Makler ist nur ein Beurkundungstermin beim Notar erforderlich. Der Notar verliest in Anwesenheit des Verkäufers und des Käufers den vorher aufgesetzten Vertrag. Bei dieser Gelegenheit besteht auch die letzte Möglichkeit für Änderungen.
Auf Wunsch kann vor dem eigentlichen Beurkundungstermin außerdem ein Vortermin durchgeführt werden. Dabei wird ein Vertragsvorentwurf erstellt und die Vertragsbestandteile werden mit allen Parteien besprochen.
Worauf Sie beim Notartermin achten sollten, sehen Sie in unserem kurzen Video.
Das könnte Sie auch interessieren
-
11. Juni 2025
Immobilie vor dem Verkauf renovieren: Was sich wirklich rechnet
Bevor eine Immobilie den Besitzer wechselt, stellen sich viele Eigentümer die Frage: Lohnt [...]
lesen -
04. Juni 2025
So vermeiden Sie Verluste beim Notverkauf
Kündigung, Scheidung oder gesundheitliche Probleme – wenn das Leben aus der Bahn gerät, [...]
lesen -
14. Mai 2025
Hausverkauf im Alter: Wann es sich lohnt
Wer beim Kauf einer Immobilie souverän und gut informiert verhandelt, spart oft tausende [...]
lesen