Zahl des Monats
20 €
Das ist die gesetzlich geregelte Gebühr für die beglaubigte Abschrift eines Grundbuchauszuges. Ein einfacher Grundbuchauszug kostet 10 Euro. Für die reine Grundbucheinsicht werden keine Gebühren erhoben. Die Gebühren beim eingeschränkten automatisierten Abrufverfahren belaufen sich auf 50 Euro für die Einrichtung sowie acht Euro je Grundbuchblatt. Für das uneingeschränkte automatisierte Abrufverfahren wird keine Einrichtungsgebühr erhoben.
Der Grundbuchauszug wird vor allem dann benötigt, wenn ein Immobilienkauf bevorsteht. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sollte der Grundbuchauszug maximal 2 Wochen alt sein. Denn der Käufer sollte vor dem Kauf wissen, welche Eintragungen für das Grundstück vorliegen. Zum Beispiel Hypotheken oder das Wohnrecht Dritter. Auch wenn es um die Finanzierung einer Immobilie geht, spielt der Grundbuchauszug eine Rolle, nämlich im Rahmen einer Beleihungsprüfung durch die kreditvergebende Bank. Sie erfolgt immer dann, wenn eine Immobilie mithilfe eines Darlehens finanziert werden soll.
Foto: © Vadmary/Depositphotos.com
Das könnte Sie auch interessieren
-
10. September 2025
Immobilie geerbt – Steuern und Kosten
Viele Erben sehen in einer geerbten Immobilie einen Vermögenszuwachs. Allerdings gehen damit auch [...]
lesen -
03. September 2025
Scheidungsimmobilie: Wenn sich keine Einigung finden lässt
Finden Paare in der Scheidung keine Einigung hinsichtlich der gemeinsamen Immobilie, drohen langwierige [...]
lesen -
13. August 2025
Schätzwert online oder Preis aus der Praxis? So gelingt die Immobilienbewertung
Wer den Wert seiner Immobilie sucht, bekommt online in Sekunden und mit wenigen [...]
lesen